Kulturelle Teilhabe muss fest in den Richtlinien der Kulturförderung verankert werden. Ein offener Brief des bundesweiten Netzwerks nicht-behinderter und behinderter Tanz- und Theaterschaffender.
Im Februar hat das bundesweite Netzwerk nicht-behinderter und behinderter Tanz- und Theaterschaffender einen offenen Brief an die Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie an die Partnerorganisationen gerichtet, die die Förderprogramme von NEUSTART KULTUR verwalten.
Die vermeintlich niedrigschwelligen Förderprogramme von NEUSTART KULTUR enthalten viele Barrieren, die besonders Kulturschaffende mit Behinderung ausschließen.
Der Brief enthält konkrete Handlungsvorschläge für eine Kulturförderung, die kulturelle Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenkonvention umsetzt. Das Netzwerk fordert das BKM auf, die geltenden Gesetze zur Umsetzung der UN-BRK fest in den Richtlinien der Kulturförderung zu verankern, denn Barrierefreiheit ist ein deutsches Recht und keine Charity-Veranstaltung.
Erste Erfolge zeichnen sich nach dem flammenden Appell bereits ab. So hat sich der Dachverband Tanz Deutschland, der im Rahmen von Neustart Kultur ein Teilprogramm zur Förderung freischaffender Künstler:innen im Tanzbereich umsetzt, zeitnah darum bemüht, die bestehende Barrieren zu reduzieren.
Für die dritte Ausschreibungsrunde des Förderprogramms DIS-TANZ SOLO hat der Dachverband Tanz unter (dis-tanzen.de) wichtige Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt. Außerdem können Künstler: innen das barrierearme Antragsformular nutzen.
Barrierefreiheit ist, wenn niemand mehr einbezogen werden muss, weil niemand mehr ausgeschlossen wird!